Bergheim, 18. Juni 2002
Informationen zum Projekt Landschaftsplan

Allgemeine Informationen
 Der Landschaftsplan nach dem Landschaftsgesetz NRW ist ein Planungs- und Handlungsinstrument für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Landschaft im baulichen Außenbereich. Der Landschaftsplan besteht aus einem Textteil und einer Karte. Entsprechend den Vorgaben des Landschaftsgesetzes NRW enthält er Entwicklungsziele für die Landschaft, die Festsetzung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen, die Zweckbestimmungen für Brachflächen, forstliche Festsetzungen sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.
Die Darstellung des Landschaftsplanes im GeoServer© wird zur Zeit als Vorstufe zu einem GeoInformationSystems (GIS) getestet. Dieses hat u.a. zum Ziel, Geobasisinformationen vom Landschaftsplan über Flächennutzungsplan bis hin zum Bebauungsplan bereitzustellen.

Hinweise zur Darstellung des Landschaftsplanes im GeoServer©
Die einzelnen Landschaftspläne im Rhein-Erft-Kreis mit Vorbemerkungen, Beschreibungen, Hinweisen etc. finden Sie im GeoServer© unter ‚Allgemeine Festsetzungen’. Dabei sind die farbig gekennzeichneten Landschaftspläne im GeoServer© verfügbar. In einem ersten Schritt werden zunächst nur die Entwicklungs- und Festsetzungskarten dargestellt. Unter ‚Textliche Festsetzungen’ erhalten Sie in einem zweiten Schritt die textlichen Darstellungen und Festsetzungen zu den Entwicklungszielen, Schutzfestsetzungen, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Landschaftspläne. (Zusätzlich besteht die Möglichkeit, diese textlichen Aussagen auch als zeichnerische Darstellungen in den Karten der Landschaftspläne einzusehen). Weitere Informationen insbesondere zur Präsentation finden Sie im GeoServer© unter den Hilfefunktionen. Für fachliche Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen des Amtes für Kreisplanung und Naturschutz sowie bei technischen Fragen die MitarbeiterInnen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Verfügung.

Hinweise zur Darstellung der Luftbildkarten
Copyright: Die Geobasisinformationen der Landesvermessung Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs- und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.

Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Landschaftspläne
Die Landschaftsplan-Inhalte sind auf der Grundlage des rechtskräftigen Planes digitalisiert worden, in der digitalisierten Form aber nicht rechtsverbindlich. Der verbindliche Plan kann in Zweifelsfällen eingesehen werden beim Amt für Kreisplanung und Naturschutz.
 

GeoServer© ein Produkt der Fa. AED Graphics, Bonn