Allgemeine Informationen
Der Landschaftsplan nach dem
Landschaftsgesetz NRW ist ein Planungs- und Handlungsinstrument für
den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der Landschaft im baulichen
Außenbereich. Der Landschaftsplan besteht aus einem Textteil und
einer Karte. Entsprechend den Vorgaben des Landschaftsgesetzes NRW enthält
er Entwicklungsziele für die Landschaft, die Festsetzung von Natur-
und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen,
die Zweckbestimmungen für Brachflächen, forstliche Festsetzungen
sowie Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.
Die Darstellung des Landschaftsplanes im GeoServer© wird
zur Zeit als Vorstufe zu einem GeoInformationSystems (GIS) getestet. Dieses
hat u.a. zum Ziel, Geobasisinformationen vom Landschaftsplan über
Flächennutzungsplan bis hin zum Bebauungsplan bereitzustellen.
Hinweise zur Darstellung des Landschaftsplanes im GeoServer©
Die einzelnen Landschaftspläne im Rhein-Erft-Kreis mit
Vorbemerkungen, Beschreibungen, Hinweisen etc. finden Sie im GeoServer©
unter ‚Allgemeine Festsetzungen’. Dabei sind die farbig gekennzeichneten
Landschaftspläne im GeoServer© verfügbar. In einem ersten Schritt
werden zunächst nur die Entwicklungs- und Festsetzungskarten dargestellt.
Unter ‚Textliche Festsetzungen’ erhalten Sie in einem zweiten Schritt die
textlichen Darstellungen und Festsetzungen zu den Entwicklungszielen, Schutzfestsetzungen,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen der Landschaftspläne. (Zusätzlich
besteht die Möglichkeit, diese textlichen Aussagen auch als zeichnerische
Darstellungen in den Karten der Landschaftspläne einzusehen). Weitere
Informationen insbesondere zur Präsentation finden Sie im GeoServer©
unter den Hilfefunktionen. Für fachliche Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen
des Amtes für Kreisplanung und Naturschutz sowie bei technischen Fragen
die MitarbeiterInnen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Verfügung.
Hinweise zur Darstellung der Luftbildkarten
Copyright: Die Geobasisinformationen der Landesvermessung
Nordrhein-Westfalen sind gesetzlich geschützt. Wer diese unbefugt
vervielfältigt oder verbreitet, verstößt gegen das Vermessungs-
und Katastergesetz NRW und das Urheberrechtsgesetz.
Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit der Landschaftspläne
Die Landschaftsplan-Inhalte sind auf der Grundlage des
rechtskräftigen Planes digitalisiert worden, in der digitalisierten
Form aber nicht rechtsverbindlich. Der verbindliche Plan kann in Zweifelsfällen
eingesehen werden beim Amt für Kreisplanung und Naturschutz.